Wupperschiene -Touristikcenter
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1.Abschluss des Pauschalreisevertrags

1.1.Reiseanmeldungen können nur schriftlich, telefonisch, durch E-Mailoder durch unseren Onlineshop erfolgen. Der Reisevertrag soll mitunseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben desReisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält derReisende schriftlich, oder durch E-Mail die Reisebestätigung, dieauch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGBentspricht.

1.2.An die Reiseanmeldung ist der Reisende 14 Tage, gebunden. Innerhalbdieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt.

1.3.Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitigeReisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir 14 Tagegebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmenkann.

1.4.BeiReiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende uns den Abschlussdes Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtigbuchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seinerBuchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Wegbestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahmeerfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 8 Tagen. Im Übrigensind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf derInternetseite maßgeblich.2.Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reiseerbrachte Leistungen

2.1.Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen undin den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichnetenzusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sindwir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651vBGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für dieVermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehlernach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungenselbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung alsVermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus demReisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeitzum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarteBeschaffenheit fehlt.

2.2.Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einerPauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewähltwerden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.3.Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1.Der Reisende hat selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahmezu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen,sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oderReiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet haben.

3.2.Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nichtangetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenndies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist(z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9.(Rücktritt) entsprechend.4.Zahlungen

4.1.Das Fordern oder die Annahme von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung)des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eineswirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung desSicherungsscheins zulässig.

4.2.Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des aufgrundeines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestelltenSicherungsscheins sind 100 % des Reisepreises zu zahlen, soweit dieParteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.

4.3.Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 30 Tage vorReisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigenReiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/odervorgesehen (z.B. Eintrittskarten oder Beförderungsschein), zuzahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist trotzdemvorab zuzahlen – das Geld wird bei nicht erreichen derMindestteilnehmerzahl selbsttätig durch uns rückerstattet.

4.4.Sofernder Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nichtleistet, können wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vomVertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff.9. (siehe unten) verlangen.

5.Leistungen und Pflichten

5.1.Wir behalten uns Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondereÄnderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Wir dürfeneine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären,wenn wir den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informieren.

5.2.Wir haben  Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweitdies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651dAbs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaftender Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).

5.3.Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach unseren vorReisebeginn gemachten Angaben nach Ziff.5.1. und insbesondere denvereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklichanderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung undReisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem istdem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags(Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschlussenthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständigeReisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zustellen.

5.4.Wir haben über unsere Beistandspflichten zu informieren und diesenach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B.hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründenin Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldetenUmständen können wir Ersatz angemessener und tatsächlichentstandener Aufwendungen verlangen.

5.5.Wir haben dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigenReiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten,Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetreteneÄnderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).

5.6.Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff.6. sowie Ziff. 7. geregelt.

6.Leistungsänderungen

6.1.Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vomvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungenoder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt dergebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Reisen und Tagesfahrtenin Nostalgiezügen gilt, dass wir uns bei kurzfristigem Ausfall einesWaggons oder einer bestimmten Lokomotive wegen technischer Defekteoder anderer unvorhergesehener Gründe vorbehalten, einen Wagen- bzw.Loktausch vorzunehmen. Dies gilt auch für den geplanten Einsatz vonDampflokomotiven, die aufgrund von Brandschutzbestimmungen oderWaldbrandstufen nicht eingesetzt werden können.

6.2.Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch uns sindeinseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn wir sie gegenüber demReisenden z.B. durch E-Mail, oder in Papierform klar, verständlichund in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklären. Die Rechtedes Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

6.3.Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unterden konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginnzulässig, über die wir ausdrücklich z.B. durch E-Mail, oder inPapierform zu unterrichten haben. Der Reisende kann zurücktretenoder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalbunserer Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung desReisenden gilt unser Angebot als angenommen. Im Übrigen ist § 651gAbs. 3 BGB anzuwenden.

6.4.Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, sohat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenndie Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durchdie Änderung für uns geringere Kosten, so ist dem Reisenden derMehrbetrag zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).7.Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

7.1.Wir können Preiserhöhungen bis 10 % des Reisepreises einseitig nurbei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbarergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten(Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern undsonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren),oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkursevornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten undgeänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl derReisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht.Unterrichten wir den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierformetc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, dieGründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn,ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

7.2.Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 10 % desReisepreises, können wir sie nicht einseitig, sondern nur unter denengen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Wir können demReisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten undverlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von uns bestimmtenangemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergebensich aus § 651g BGB.

7.3.Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn undsoweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oderWechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert habenund dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der Reisende mehrals den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vonuns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag dieihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Wir habendem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher HöheVerwaltungsausgaben entstanden sind.

8.Vertragsübertragung – Ersatzreisende

8.1.Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fallbei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn inPapierform oder durch E-Mail. erklären, dass statt seiner einDritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrageintritt.

8.2.Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser dievertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

8.3.Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende unsals Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintrittdes Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung vonMehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und unstatsächlich entstanden sind.

8.4.Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch denEintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.9.Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

9.1.Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertragzurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform(E-Mail, Fax, SMS) gegenüber uns erfolgen. Ausreichend ist derRücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugangdes Rücktritts bei uns oder dem Vermittler.

9.2.Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nichtan, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wirkönnen jedoch eine angemessene Entschädigung bei Bahnreisen nachZiff.

9.3.verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.9.3. UnsereEntschädigungspauschalen bei Bahnreisenbis zum 45. Tag vorReisebeginn 15% des Gesamtpreisesab dem 44. vor Reisebeginn25%ab dem 29. vor Reisebeginn 35%ab dem 21. vor Reisebeginn60%ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80%ab dem 3. Tag vorReisebeginn 90%

9.4.Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass derAnspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigungwesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.

9.5.Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich dieHöhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts dervon uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durchanderweitige Verwendung der Reiseleistungen ererben. Wir habeninsoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zubegründen.

9.6.Nach dem Rücktritt des Reisenden sind wir zur Rückerstattung desReisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, aufjeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang derRücktrittserklärung, zu erfolgen.

9.7.Abweichend von Ziff. 9.2. können wir vor Reisebeginn keineEntschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessenunmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umständeauftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder dieBeförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblichbeeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlichi.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Parteiunterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dannnicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungengetroffen worden wären.10.Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

10.1.Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch desReisenden auf Änderungen des Vertrags. Wir können jedoch, soweitfür uns möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisendenberücksichtigen.

10.2.Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oderUmbuchungen, so können wir bei Umbuchungen etc. alsBearbeitungsentgelt pauschaliert 15,- € verlangen, soweit wir nichtnach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden einhöheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigungnachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug desWerts der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, waswir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerbenkönnen.11.Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden;Mitwirkungspflichten

11.1.Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenndie Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnungdurch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Dasselbe gilt, wennder Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält,dass dies die sofortige Beendigung des Vertrags rechtfertigt. Wirbehalten dann jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen unsjedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteileanrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruchgenommener Leistungen erlangt werden, einschließlich Erstattungendurch den Leistungsträger.

11.2.Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zuunternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden odergering zu halten.12.Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

12.1.Wir haben den Reisenden vor Reiseanmeldung und in derReisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zuinformieren.

12.2.Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich fürdie Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebeneMindestteilnehmerzahl angemeldet haben.

12.3.Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht undwollen wir zurücktreten, haben wir den Rücktritt innerhalb der imVertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einerReisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vorReisebeginn.

12.4.Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf denvereinbarten Reisepreis.

12.5.Wir sind infolge des Rücktritts zur Rückerstattung desReisepreises verpflichtet und haben die Rückerstattung unverzüglich,auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zuleisten.13.Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichenUmständen

13.1.Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wiraufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an derErfüllung des Vertrags gehindert sind und wir den Rücktrittunverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären.

13.2.Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verlieren wir den Anspruch aufden vereinbarten Reisepreis, sind zur Rückerstattung desReisepreises verpflichtet und haben insofern unverzüglich, auf jedenFall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, dieRückerstattung zu leisten.14.Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

14.1.Der Reisende hat uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.Wenn wir wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch denReisenden nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende keineMinderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGBverlangen.

14.2.Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitunganzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter von uns nichtvorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eineschnelle Verbindung möglich ist, direkt bei uns oder der in derReisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittleranzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus derReisebestätigung).

14.3.Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wir haben darauf denReisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist dieReiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.2. (siehe oben).Wenn wirnicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Fristabhelfen, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz dererforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigertoder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.Wir könnendie Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unterBerücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts derbetroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbundenist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Wir sindverpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderungetc. und Folgen konkret zu informieren und unsere Beistandspflichtenzu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

14.4.Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB derReisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen.

14.5.Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblichbeeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer vonihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigern wir dieAbhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohneFristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus §651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

14.6.Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KündigungSchadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflichthaben wir den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.

14.7.Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen uns Anspruchauf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderungzu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betraganrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses alsEntschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationalerÜbereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichenVorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.15.Haftungsbeschränkung

15.1.Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit einSchaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Reisendenentstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich sind.

15.2.Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringendeReiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhendegesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatznur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltendgemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden aufdiese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichenBestimmungen berufen.

15.3.Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wirdverwiesen.16.Verjährung – Geltendmachung

16.1.Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sindgegenüber uns oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommenhat, geltend zu machen.

16.2.Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach§ 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz)verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit demTage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.17.Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

Wirnehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetz über diealternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teil undhaben uns dazu auch nicht verpflichtet.Gemäß Art 14 Abs. 1 derVerordnung (EU) Nr. 524/2013 haben Unternehmen, dieOnline-Dienstleistungsverträge eingehen, ihren Kunden beiverbraucherrechtlicher Streitigkeiten die Online-Streitbeilegung zuermöglichen. Die Plattform der EU zur Online-Streitschlichtungerreichen Sie im Internet unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/.Stand12/19

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